
Das Internetrecht wird auch gemeinhin Onlinerecht genannt. Dieser Begriff umfasst alle rechtliche auftretende Fragestellungen die mit dem Internet zu tun haben. Allerdings ist das Internetrecht kein eigenes Rechtsfach an sich. Wichtig ist es fachkundig ausgebildete VErtreter des Rechts wie Rechtsanwalt München auf der Seite zu haben, wenn sich Probleme, gleich welcher Art, mit dem Internet auftun.
Diese "Probleme" des Internetrechts können Problematiken in Zusammenhang mit dem Zivilrecht (Internshopping), dem Urheberrecht eines Fachanwalt München Erbrecht Logodesign, CI), dem Wettbewerbrecht (falsches Impressum), dem Strafrecht (Beleidigunen in Foren) und zahlreiche weitere Themengebiete umfassen.
Schon kurz nach Gründung und abzeichnenden Erfolg des Internets waren gesetzliche Richtlinien unausweichlich, da das Internet zum einen durch vermeintliche Anonymität für eine Vielzahl potentieller Straftäter verlockend ist und der Glaube gilt dies sei ein rechtsfreier "Spielwiese" für Abzocken jeglicher der kleinen aber auch großen Art (Hacken von Bankkonten etc.). Onlinegestze bieten hierfür (oder eigentlich dagegen) nun eine rechtliche Grundlage Betrügereien wie diesen Mittel entgegen zu setzen.